AGB2022-05-12T15:32:24+02:00

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer haben keine Geltung.

2. Mit der Übersendung unserer Angebote und Auftragsbestätigungen erhält der Besteller Kenntnis von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Empfang unserer Auftragsbestätigung erkennt der Besteller unsere nachfolgenden Bedingungen an.

3. Ist der Besteller selbst Unternehmer, gelten die AGB’ s auch für zukünftige Aufträge innerhalb der  Geschäftsbeziehung als vereinbart.

II. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Lieferung zustande. Ein Widerspruch gegen Preise und Ausführung gilt als Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrages, der zur Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Auftragsbestätigung bedarf.

III. Lieferung und Leistung

Sämtliche Lieferfristen und Liefertermine sind freibleibend, sofern sie nicht als Fixtermine ausdrücklich vereinbart und in der Auftragsbestätigung bestätigt sind. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Fristen zur Lieferung und Leistung ist nur unter der Voraussetzung des ungestörten Betriebsablaufs verbindlich ; insbesondere Fälle höherer Gewalt und sonstiger störender Ereignisse, die nach den Umständen des Falles auch mit der uns zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, gleichviel, ob sie in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten bzw. Unterlieferanten oder Transportunternehmen eintreten; z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Lieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe, Beeinträchtigungen durch Arbeitskämpfe und behördlicher Eingriffe befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von unserer Lieferpflicht, sofern die Lieferung nicht unmöglich wird. Neben dem Hinausschieben der Lieferung sind wir in solchen Fällen, selbst wenn wir uns bereits im Verzug befanden berechtigt, nach unserer Wahl vom Vertrag sofort oder später, ganz oder teilweise, zurückzutreten. Der Käufer kann zurücktreten, wenn wir auf seine Aufforderung nicht erklären, ob wir zurücktreten oder binnen angemessener Frist liefern wollen.

IV. Gefahrtragung

Erfüllungsort ist für beide Seiten unser Geschäftssitz, Diepholzer Str. 36, 49453 Wetschen. Das Risiko der Beschädigung oder des Verlustes der Ware geht auch bei einem von uns durchgeführtem Versand oder Transport unverzüglich
auf den Empfänger über. Die Ware reist stets auf Gefahr des Empfängers. Verzögert sich die Versendung oder Abnahme der versandbereiten Ware aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so gilt die Versendung als im Zeitpunkt des Zugangs der Anzeige der Versandbereitschaft beim Besteller als erfolgt und die Gefahr geht zu diesem Zeitpunkt auf diesen über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Besteller über.

V. Annahme, Rücksendungen

Verweigert der Käufer unberechtigt die Annahme, gehen die uns durch die Nichtannahme entstandenen Kosten und Schäden zu Lasten des Käufers, Rücksendungen, auf die ein Rechtsanspruch nicht besteht, sind ohne vorherige Zustimmung von uns nicht zulässig. Zurück-genommene Ware wird abzüglich einer angemessenen Vergütung für erbrachte Leistungen und Aufwendungen und eventuellen Gebrauch gutgeschrieben. Das Transportrisiko trägt der Käufer.

VI. Preise

Für die Berechnung gelten die Preise des Tages der Lieferung ab Lager. Wir sind berechtigt, Preiserhöhungen unserer Lieferanten weiterzuberechnen.

VII. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind- vorbehaltlich einer schriftlichen Sondervereinbarung- sofort und ohne jeden Abzug fällig.
Der Besteller ist verpflichtet, nach Erhalt unserer Lieferung innerhalb von 14 Tagen den vereinbarten Rechnungspreis zu zahlen. Nach Fristablauf kommt der Besteller in Verzug. Während des Verzuges hat der Verbraucher die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

VIII. Gewährleistung

1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Offensichtliche Mängel bzw. Transportschäden sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich – möglichst bereits auf dem Lieferschein – zu rügen, andernfalls ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen. Unterlässt er diese Anzeige oder wird die Ware von ihm verbraucht, vermischt oder veräußert, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung. Die Beanstandung einer Lieferung berechtigt nicht zur Ablehnung   weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag.

2. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, und die Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Mängelrüge.
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3. Für berechtigte Mängel kommen wir wie folgt auf:

a) Bei Sekunda-Ware, deklassierter Ware und gebrauchter Ware übernehmen wir grundsätzlich keine Gewährleistung, sofern vor dem Kauf keine schriftliche  Vereinbarung für eine Gewährleistungsübernahme durch uns getroffen worden ist.

b) Für bei uns bearbeitete und zusammengestellte Bereifung (= Herstellung einer Bereifung durch Montage von Rad, Schlauch, Wulstband und Decke) gilt folgendes: Uns steht zunächst ein Recht zur Nachbesserung zu. Die bemängelte Ware ist uns nach Rücksprache frachtfrei zu schicken oder zur Verfügung zu stellen. Ein begründeter Gewährleistungsanspruch ist ausschließlich auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns oder auf Gutschrift beschränkt. Bei Ablehnung der Nachbesserung oder zweimaligen Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Besteller berechtigt, entweder Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

c) Ist bei neuer oder runderneuerter Ware die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs nicht von vornherein offensichtlich unbegründet, werden beanstandete Waren an das Lieferwerk eingesandt und dort untersucht. Für berechtigte Mängel kommen wir durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung auf. Nach unserer Wahl können wir auch den Kaufpreis für die Ware abzüglich einer angemessenen Vergütung für die Nutzung durch Verrechnung oder Zahlung erstatten. Ergänzend gelten gleichzeitig noch die Haftungs- und Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers der beanstandeten Ware. Bei Ablehnung der Nachbesserung oder zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Besteller berechtigt, entweder Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

4. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.

5. Ist die Gewährleistungspflicht von uns nicht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt, so sind wir berechtigt, von dem Käufer zunächst die Verauslagung der Kosten für die Demontage und den Transport der beanstandeten Ware zu verlangen. Bei Verbrauchern werden Montage- und Transportkosten vergütet, wenn sich die Gewährleistungspflicht herausstellt.

6. Die Bearbeitung einer Reklamation, insbesondere auch die Einsendung der Ware an den Hersteller, bedeutet nicht die Anerkennung von Gewährleistungsansprüchen oder den Verzicht auf die Erhebung der Einrede der Verjährung solcher Ansprüche.

7. Wir haften nicht für Schäden und Fehler, die durch übermäßige Beanspruchung der Ware oder durch äußere Einwirkung aufgetreten sind.

IX. Haftungsmaßstab, Haftungsumfang

Schadenersatzansprüche sind außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ausgeschlossen. Zudem ist der Anspruch auf den nach der Art der Lieferung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Bei zu vertretender Haftung für Verzug und Unmöglichkeit kann der Käufer nur die Mehraufwendungen für einen Deckungskauf bis zur Höhe von 10% des Rechnungsbetrages verlangen.

Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit übernehmen wir nicht die Haftung für nur leichte Pflichtverletzungen soweit es sich um Pflichten handelt, die nicht als vertrags-wesentlich zu erachten sind, und bei deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird.

X. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben solange unser Eigentum, bis der Verbraucher den vollständigen Kaufpreis gezahlt hat bzw. bis der Unternehmer alle Forderungen aus einer laufenden Geschäfts- Beziehung erfüllt hat.

Bis zum Eigentumsübergang hat der Besteller die gelieferten Teile ordnungsgemäß und unentgeltlich zu verwahren.

Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs und nur unter Weiterleitung des vereinbarten Eigentumsvorbehaltes berechtigt.

Der Besteller tritt bereits jetzt sämtliche, ihm zustehende Ansprüche aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bis zur Höhe unserer Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung, auch aus einem Kontokorrent, erstrangig an uns ab. Be- und Verarbeitung des Vorbehaltseigentums im Sinne des § 950 BGB erfolgt im Auftrag und im Namen für die Fa. Johann van Düllen GmbH. Wird Vorbehalts-eigentum mit anderen Sachen vermischt oder verbunden und erlischt hierdurch das Eigentum, geht (Mit-) Eigentum des Kunde an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache auf uns über (verlängerter Eigentumsvorbehalt); bei Verbindung erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der Anschaffungskosten des Bestellers.

Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

Der Besteller ist bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Im Falle seiner Zahlungsunfähigkeit oder im Verzug ist er jedoch verpflichtet, auf unser Verlangen eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Vorbehaltsware, der abgetretenen Forderungen, der Angabe der Drittschuldner und der weiteren Vorbehaltsgläubiger anzufertigen.

Uns vorgehende Abtretungen anderer Lieferanten hat der Besteller sofort anzuzeigen. In diesem Fall sind wir berechtigt, die abgetretenen Forderungen sofort gegenüber seinem Vertragspartner geltend zu machen, ohne den Verzug des Bestellers abwarten zu müssen.

Wir verpflichten uns auf Verlangen des Bestellers, die uns zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die noch zu sichernden Forderungen um mehr als 15% übersteigt.

XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Lieferungen ist unser Geschäftssitz, Diepholzer Str.36, 49453 Wetschen.

Als Gerichtsstand bei Geschäften mit einem Kaufmann, einer juristischen Person des privaten Rechts oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen wird Diepholz vereinbart.

XII. Ergänzende Bestimmungen

Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, gilt an ihrer Stelle das, was dem Gewollten zulässigerweise am nächsten kommt. Die rechtliche Unwirksamkeit einiger Vertragsteile berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. In einem solchen Fall ist eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall einer ergänzungsbedürftigen Lücke.

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